
AGBs
I. ALLGEMEINES
II. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist A-6220 Buch in Tirol und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitfragen im Zusammenhang mit einer Geschäftsverbindung mit uns ist das für A-6220 sachlich zuständige Gericht; uns bleibt es aber vorbehalten, Käufer auch an ihren allgemeinen Gerichtsständen zu klagen.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
IV. EIGENTUMSVORBEHALT
V. LIEFERUNG UND ANNAHME
VI. GEWÄHRLEISTUNG
VII. KONSUMENTENSCHUTZ
Für Kunden, für die ein Vertragsabschluss aufgrund dieser Bedingungen nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört und für ihre Kunden, die kein Unternehmen betreiben, gelten die Vertragsbestimmungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei die Nichtigkeit einer Bestimmung die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht berührt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verkäufe sowie Kundendienst-, Reparatur- und Garantieleistungen.
- Für unsere vertraglichen Beziehungen kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
- Die mit unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung; gleiches gilt für Zusagen, die von unseren Vertretern abgegeben werden.
- Für Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns ausdrücklich die Möglichkeit einer Richtigstellung und Nachbelastung vor.
- Wir behalten uns auch technische Änderungen an unseren Geräten und Anlagen während der Lieferzeit ausdrücklich vor.
- Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
- Die Besteller haften auch dann, wenn wir den Auftrag über seinen Wunsch an einen Dritten fakturieren.
- Ihre Daten werden von uns zum Zweck der raschen Bearbeitung Ihrer Aufträge in unserer Datenverarbeitung aufgenommen. Diese Daten sind aufgrund des Datenschutzgesetzes geschützt, eine Übermittlung dieser Daten ist daher nur zulässig, wenn dafür eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt. Unsere Mitarbeiter wurden zur Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses verpflichtet. Gespeicherte Daten: Namen, Anschrift, Kundennummer, Bestelldaten, Umsatz, Bankverbindungen, Zahlungskonditionen.
II. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist A-6220 Buch in Tirol und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitfragen im Zusammenhang mit einer Geschäftsverbindung mit uns ist das für A-6220 sachlich zuständige Gericht; uns bleibt es aber vorbehalten, Käufer auch an ihren allgemeinen Gerichtsständen zu klagen.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Treten bis zum Tag der Lieferung, bzw. des Gefahrenüberganges bei uns allgemeine Preiserhöhungen ein oder treten umlagefähige Steuererhöhungen oder größere Wechselkursänderungen gegenüber Ländern unserer Stammhäuser hinzu, erhöht sich der Preis entsprechend.
- Unsere Preise verstehen sich ab Buch in Tirol, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Die Kosten einer Transportversicherung, Verladung und Überprüfung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Wird keine schriftliche Vereinbarung anderen Inhaltes getroffen, sind Zahlungen sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig.
- Werden Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen und dgl. von uns zahlungshalber angenommen, gehen Inkasso- und Diskontspesen und dgl. zu Lasten des Käufers.
- Bei Zahlungsverzug werden von uns Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über den Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet, außerdem sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung älterer Rechnungen in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuliefern. Der Kaufpreis wird ohne Mahnung unsererseits fällig.
- Die Zahlungsbedingungen für Exportaufträge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind bei In- und uslandsaufträgen ohne Abzug sofort fällig.
- Teil- und Akontozahlungen gelten, sofern wir keine andere Verrechnung gemäß Punkt IV/1 vornehmen, jeweils auf die älteste Fälligkeit geleistet.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Gegenforderungen zurückzuhalten.
IV. EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen bestehenden und künftig erst entstehenden Verbindlichkeiten durch den Käufer unser Eigentum. Auch wenn der Käufer Zahlungen auf bestimmte Rechnungen leistet, sind wir berechtigt, abweichend von § 1416 ABGB diese Zahlungen auf andere, jüngere oder ältere Rechnungen nach freier Wahl zu verrechnen.
- Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nur im Rahmen und für den Fall eines dahingehend bestehenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt hiemit für den Fall einer Weiterveräußerung seine ihm gegen seine Kunden bestehenden Ansprüche sicherheitshalber an uns solange ab, wie der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.
- Der Käufer ist auch verpflichtet, uns von jeder Begründung eines Pfandrechtes an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen oder bei Geltendmachung sonstiger Ansprüche Dritter auf diese Gegenstände unverzüglich zu verständigen.
V. LIEFERUNG UND ANNAHME
- Wird der unverbindliche Liefertermin von uns mehr als 6 Wochen überschritten, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer mindestens 4-wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen hat die Nachfrist mindestens 8 Wochen zu betragen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
- Sind wir ohne Verschulden nicht in der Lage, die unverbindlichen Liefertermine einzuhalten, verlängern sich die Lieferfristen jeweils automatisch um die Dauer der Verhinderung.
- Die unverbindliche Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung unser Werk innerhalb offener Frist verlassen hat. Zeigen wir dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware an, gilt die Lieferung als erfüllt und geht damit die Gefahr auf ihn über.
- Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sendungen an uns erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr des Absenders. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten des Käufers übliche Transportversicherungen abzuschließen.
- Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung sind sofort zu überprüfen. Beanstandungen sind uns bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich bekanntzugeben.
- Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen, gerechnet ab dem Ende der unverbindlichen Lieferfrist oder der Anzeige unserer Versandbereitschaft ab, sind wir berechtigt, entweder nur mehr gegen Vorauskassa auszuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. In beiden Fällen sind wir berechtigt, auch neben dem tatsächlichen eingetretenen Schaden 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe geltend zu machen.
- Im Falle der Rücknahme des gelieferten Kaufgegenstandes hat der Käufer etwaige Aufarbeitungskosten zu tragen. Wird ein geschlossener Kaufvertrag vor oder nach Auslieferung der Ware einverständlich storniert, sind wir berechtigt, eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr, gerechnet von der Fakturensumme, zu verlangen, die die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausschließt.
VI. GEWÄHRLEISTUNG
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung und Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Tage nach Empfang der Ware oder Leistung, andere Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit
- in Werkstoff und Werkarbeit des fabriksneuen Gegenstandes für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang; nach dieser Frist ist eine Gewährleistung ausgeschlossen; für gebrauchte Waren wird keine Gewähr geleistet. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt jedoch, falls vom Käufer nicht sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungspflicht rechtzeitig erfüllt werden.
- Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl entweder durch eine Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Ware. Es werden dabei aber nur jene Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen. Damit verbundene Kosten für Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen.
- Für die nicht von uns selbst erzeugten Teile haften wir nicht, sind jedoch bereit, die uns gegen den Erzeuger oder unseren Vorlieferanten wegen des Mangels zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten.
- Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung; dies vor allem auch im Zusammenhang mit Reparaturaufträgen.
- Für natürlichen Verschleiß und Beschädigungen, die auf eine Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung oder Havarie zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet; desgleichen im Falle einer übermäßigen Beanspruchung oder bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft geändert worden ist oder wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Kaufgegenstand eigenmächtig
- veranlasst hat.
VII. KONSUMENTENSCHUTZ
Für Kunden, für die ein Vertragsabschluss aufgrund dieser Bedingungen nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört und für ihre Kunden, die kein Unternehmen betreiben, gelten die Vertragsbestimmungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei die Nichtigkeit einer Bestimmung die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht berührt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Der Erfüllungsort A-6220 Buch in Tirol und der für den Gerichtsstand A-6220 Buch in Tirol gilt nur dann als vereinbart, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel des Bezirksgerichtes Schwaz bzw. Landesgericht Innsbruck seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hat oder dieser den Ort seiner Beschäftigung bildet.
- Wir sind gegenüber solchen Kunden an unsere Angebote innerhalb der von uns ausdrücklich genannten oder sonst angemessenen Frist gebunden; das normierte Aufrechnungsverbot gilt nicht.
- Soweit nach diesen Bedingungen Schadenersatzansprüche ausgeschlossen werden, gilt für diese Kunden der Schadenersatzausschluss nur im Rahmen einer leichten Fahrlässigkeit.
- Unsere Bedingungen zur Gewährleistung gelten mit der Abänderung, dass dem Kunden nach dem Gesetz zustehende Gewährleistungsansprüche zukommen, wobei allerdings als vereinbart gilt, dass wir uns von geltend gemachten Ansprüchen auf Wandlung oder Preisminderung dadurch befreien können, indem wir innerhalb einer angemessenen Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen oder durch uns binnen einer angemessenen Frist eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird.
- Zudem gilt als vereinbart, dass der Kunde dann, wenn er seine Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumlichkeiten oder den von uns sonst zur Geschäftsausübung genützten Räumen oder bei einem von uns betriebenen Messestand abgegeben hat, bis zum Zustandekommen des Vertrages oder binnen einer Woche danach ohne Angaben von Gründen schriftlich den Rücktritt erklären kann. Dies gilt dann nicht, wenn der Kunde selbst die geschäftliche Verbindung mit uns zur Schließung dieses Vertrages angebahnt hat oder dem Vertragsabschluss keine Besprechungen mit uns vorausgegangen sind. Im Falle eines Rücktrittes gilt § 4 Konsumentenschutzgesetz, wonach die bereits erstatteten Leistungen zurückzustellen sind und uns ein angemessenes Entgeltfür Benützung, Entschädigung, Wertminderung zu bezahlen ist; zudem ist uns ein angemessenes Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen.




